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Versicherung

 

Nun geht es um die Versicherung... Damit Sie auch bestimmt Ihr Geld wiederbekommen, beachten Sie folgende Tipps:

 

- Rufen Sie auch bei "Bagatellschäden" die Polizei zur Hilfe, diese nimmt nicht nur die Schäden auf, sondern ist infolge durch ihrer Beweisaufnahme am Tatort  auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen behilflich. 

- Melden Sie zeitnah den Unfall bei der Versicherung Ihres Unfallgegners an.

- Wo endet der Bagatellschaden und wo ist der Schadengröße höher als 750,00 € ? Diese Einschätzung überlassen Sie getrost den von Ihnen beauftragten Sachverständigen!

- Beauftragen Sie im Haftpflichtschadenfall einen freien und unabhängigen Sachverständigen

- Haben Sie nur das polizeiliche Kennzeichen des Fahrzeug vom Unfallgegner rufen Sie

beim  

                   Zentralruf  der Autoversicherer  unter  * 0800 - 250 2600 *

 

rund um die Uhr an 365Tagen an.

 

- Lassen Sie sich aber nicht zu einem Besuch eines von der Versicherung beauftragten Gutachters ein, welcher im Zuge des "Schadenmanagements" nur die Kostensenkung zu Gunsten der Versicherung zur Aufgabenstellung hat und nicht für Sie als Geschädigten tätig werden wird !

 

Falls Sie Ihr Auto in einer Werkstatt ( der Werkstatt Ihres Vertrauens ) reparieren, verlangen Sie eine (RKÜ) Reparaturkostenübernahmebestätigung. Fragen Sie einfach in der Werkstatt nach.

 

Wenn Sie auf Gutachten-Basis (fiktiv) abrechnen, steht Ihnen der vom Gutachter ermittelte Minderwert, die Nutzungsausfallentschädigung sowie Überführungskosten ebenfalls zu.

 

Auch bei einer voraussichtlichen Schuldzuteilung haben Sie Anspruch auf einen Rechtsanwalt oder Sachverständigen Ihrer Wahl.

 

Verlangen Sie bei Verzögerungen, zum Beispiel durch polizeiliche Ermittlungen, eine Vorauszahlung. Diese wird oft gewährt und schont Ihre finanziellen Mittel. Sie sind nicht verpflichtet einern Kredit zur Behebung des Unfallschadens bei Ihrter Bank zu beantragen.

 

Schalten Sie in jedem Fall immer einen Rechtsanwalt zur Wahrung Ihrer Rechte ein. 

 

Welche Informationen benötige ich als Geschädigter :

 - Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, bei ausländischen Unfallgegnern das

   Nationalitätszeichen,

 - Unfallort, Datum und Uhrzeit,

 - eventuelle Zeugen,

- Fotografieren Sie Unfall nach Beschädigungen am Fahrzeug des Unfallgegners, des

  eigenen Fashrzeugs und 

 - des  Unfallortes.

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